Liebe Schachfreunde/-in,
die anhaltenden Einschränkungen durch die Covid-Pandemie legen das Schachleben, so wie wir es gewohnt waren, weitestgehend lahm. Mit diesem Schreiben möchte ich Euch auf den aktuellen Stand bringen hinsichtlich der ausgefallenen bzw. anstehenden Aktivitäten des Eutiner Schachvereins.
- Jahreshauptversammlung
Unserer satzungsmäßigen Verpflichtung, bis zum 15. Juni eines Jahres eine Hauptversammlung abzzuhalten, konnten wir aus den bekannten Gründen 2020 nicht nachkommen. Damit für einen solchen Fall ein Verein nicht ohne Vorstand und damit formal handlungsunfähig ist, wurde bereits im März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Diese sieht in § 5 vor, daß ein Vorstandsmitglied eines Vereins auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt bleibt.
Seitens des Vorstands haben wir besprochen, eine Hauptversammlung 2020/2021 einzuberufen, sobald es die Umstände erlauben. Aktuell gehen wir davon aus, daß dies frühestens im Frühjahr 2021 der Fall sein wird.